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Das Radarpatent

Wofür benötigt man das Radarpatent?

Auf Wasserstraßen dürfen Fahrzeuge bei beschränkten Sichtverhältnissen die Fahrt nur antreten beziehungsweise fortsetzen, wenn sie neben dem Radarpatent auch mit einem typgeprüftes Flussradar, einem Wendegeschwindigkeitsanzeiger und einer Sprechfunkanlage ausgerüstet sind. Für solch eine Radarfahrt ist gemäß § 6.32 der WVO jedoch neben dem entsprechenden Schiffsführerpatent auch ein Radarpatent und gegebenenfalls ein Streckenzeugnis erforderlich. Ohne das Radarpatent darf ein Radargerät bei guter Sicht in Betrieb genommen werden. Bei eingeschränkter Sicht muss gemäß § 6.33 der WVO jedoch unverzüglich der nächste sichere Liege- oder Ankerplatz angelaufen werden.

Allg. Infos Radarpatent

Was genau bedeutet Radarfahrt?

Der Begriff Radarfahrt definiert sich durch die Tatsache, dass ein Schiffsführer seine Umgebung und den dort stattfindenden Verkehr nicht mehr sieht. In diesem Fall ist er vollständig auf die Hilfe des Radargeräts angewiesen. Dieses Gerät stellt die Umgebung und den Verkehr in einer speziellen Form dar. Allein mit Hilfe der Darstellung muss der Schiffsführer dann in der Lage sein, das Schiff sicher über die Wasserstraße oder den Fluss zu steuern und Manöver auszuführen. Dementsprechend muss er wissen, wie das Radarbild zu lesen ist, und jederzeit seinen eigenen Standort bestimmen können.

Ein Radarpatent können Sie bei nautik-austria optional zum Schiffsführerpatent SFP 10 oder 20 m oder einem Kapitänspatent erwerben. Die entsprechenden Kurse bieten wir in Zusammenarbeit mit unseren Partnern an. Sie finden laufend statt, sodass Sie jederzeit in einen der Kurse einsteigen können. Die Ausstattung des Ausbildungsschiffes, auf dem wir die Schulung durchführen, entspricht dem der Berufsschifffahrt.

Absolvieren Sie Ihr Radarpatent bei nautik-austria!

Weitere Informationen über das Radarpatent finden Sie in unserem Downloadbereich.

Kosten der Ausbildung: 1490,- Euro

Diese Gebühr umfasst die theoretische Schulung mit professionellen Unterlagen sowie die praktische Ausbildung in einem behördlich genehmigten Ausbildungsschiff.

Die amtlichen Gebühren werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) festgesetzt.

Sie haben weitere Fragen? Schicken Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0664.456.5000.

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